Ab wann kommt die ePA für alle?
Die Einführung der ePA für alle startet für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben, am 15. Januar 2025 in einem gestuften Verfahren. Ab Zurverfügungstellung der ePA durch ihre jeweilige Krankenkasse können Versicherte Dokumente in ihre ePA einstellen bzw. über die Krankenkassen einstellen lassen und die sogenannten Abrechnungsdaten einsehen.
Ebenfalls ab dem 15. Januar 2025 starten die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer in den Modellregionen Hamburg, Franken und Umland sowie NRW mit der Nutzung der ePA. Während dieser kontrollierten Einführungsphase werden die Systeme sorgfältig auf zuverlässige Nutzbarkeit geprüft. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Einführungsphase in den Modellregionen kommt die ePA dann bundesweit bei den Leistungserbringern zum Einsatz. Dies wird frühestens nach etwa vier Wochen der Fall sein.
Wieso startet die Nutzung der ePA in Modellregionen?
Die Nutzung der ePA in den Modellregionen dient als kontrollierte Einführungsphase. So wird geprüft, ob alle Systeme zuverlässig und performant nutzbar sind, sodass im Versorgungsalltag der verlässliche Betrieb und die Benutzbarkeit der ePA für alle sichergestellt ist.
Zukünftig erhalten Sie anstelle eines Papierrezeptes ein eRezept.
Der Grund ist, dass Ihre Praxis apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital verordnet, als elektronisches Rezept (eRezept). Rezepte haben Sie bislang auf einem kleinen rosa Formular erhalten. Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.
GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen. Voraussetzung für die Ausstellung eines eRezeptes ist jedoch, dass Ihre Versichertenkarte im betreffenden Quartal auch in der Praxis eingelesen wurde.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für Krankschreibungen neue Regeln:
Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 digital.
Von der Arztpraxis wird bei Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden. Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.
Die Neuregelungen für die telefonische Krankschreibung ab Dezember 2023 sind unter der Rubrik Aktuelle Medizinische Themen aufgeführt.
Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 vom Gesetzgeber abgeschafft
Die Neupatientenregelung war vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt worden, damit neue Patienten schneller einen Termin bekommen. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen für die Behandlung dieser Patienten in regulärer Höhe vergütet werden und nicht - wie sonst üblich - Vergütungen für erbrachte Leistungen nachträglich nach Erreichen des Budgets gestrichen werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen. Diese Regelung wird zum 1. Januar 2023 vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen.
Rezepte, Verordnungen und Überweisungen für das neue Quartal bestellen Sie bitte telefonisch, per FAX, per E Mail oder per Brief und holen diese dann am
FOLGETAG AB 10.30 UHR ab.
Bei Zusendung eines frankierten Rückumschlages mit Ihrer Chipkarte brauchen Sie die Praxis nicht persönlich aufsuchen. eRezepte brauchen nicht abgeholt werden, wenn Ihre Versichertenkarte im betreffenden Quartal bereits eingelesen wurde.
Dr. Jens Uwe Eigenwillig
Facharzt für Innere Medizin- Hausärztliche Versorgung
Für Patienten mit akuten Erkrankungen haben wir eine Akutsprechstunde Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 09.30 Uhr eingerichtet. Telefonische Anmeldungen für die Akutsprechstunde werden von 07.00 bis 08.00 Uhr entgegen genommen.
Zu den übrigen Sprechzeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.
Außerhalb der Sprechzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen erreichen Sie den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst am Helios Klinikum und am Katholischen Krankenhaus in Erfurt täglich von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr, mittwochs und freitags von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Den Kassenärztlichen Hausbesuchsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 1 1 6 1 1 7 .
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Unfällen ist der Rettungsdienst rund um die Uhr unter der Telefonnummer 1 1 2 erreichbar.
Montag bis Freitag | 07:00 - 12:00 |
Dienstag und Donnerstag | 15:00 - 17:00 |
Akutsprechstunde:
Montag bis Freitag:
08.00 - 09.30 Uhr
Telefonische Anmeldungen für die Akutsprechstunde
von 07.00 bis 08.00 Uhr
Zu den übrigen Sprechzeiten ist eine vorherige Termin-vereinbarung notwendig.
Telefon: 0361 346 5988
Telefax: 0361 346 5998
E-Mail: jensuwe.eigenwillig@gmx.de
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